Schülerlotsen und Elternhaltestelle
Die wichtigste Aufgabe der Schülerlotsen besteht darin, jüngeren, im Straßenverkehr noch unerfahrenen Schüler:innen das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen
und ihren Schulweg an gefährlichen Stellen zu sichern.
Dies erfordert umsichtiges Verhalten gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.
Auf einen durch Schülerlotsen gesicherten Überweg macht –meist ca. 50 Meter vorher – das
Verkehrszeichen 356 „Verkehrshelfer“ aufmerksam. Schülerlotsenmüssen an dem von ihnen gesi-
cherten Überweg so stehen, dass sie von allen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und gut gesehen werden.
Auf jeder Straßenseite sollte ein Schülerlotse postiert sein. Zwei Lotsen pro Übergang sind der Normalfall: Ein/e Schüler:in sollte nie alleine sein, je nach Einsatzort sind auch vier Lotsen möglich. Die Schülerlotsen achten darauf, dass die am Überwegankommenden Schüler:innen auf dem Gehweg in angemessenem Abstand zur Fahrbahn warten, und beobachten den fließenden Verkehr.
Meist an Übergängen ohne Ampel, aber auch an Übergängen mit Ampeln kann es sinnvoll sein, wenn rechts abbiegender Verkehr für Schüler:innen gefährlich sein könnte.
Bildet sich im Verkehr eine ausreichend große Lücke,so verständigen sich die Schülerlotsen darüber, den Überweg zu sichern. Dazu halten sie ihre Kellen in der rechten Hand, wobei der ausgestreckte Arm einen Winkel von ca. 45 bis 90 Grad zum Körper bildet.
Anschließend betreten sie – nach Möglichkeit gleichzeitig – die Fahrbahn. Sie versuchen, Blickkontakt mit den ankommenden Fahrzeugführern aufzunehmen. Erst wenn der Überweg gesichert ist, werden die auf dem Bürgersteig wartenden Schüler durch Zuruf oder Handzeichen aufgefordert, die Straße zu überqueren. Nachdem die/der letzte Schüler:in die Fahrbahn passiert hat, verlassen die Schülerlotsen ebenfalls die Fahrbahn und geben sie wieder für den Verkehr frei.
Schülerlotsen sind keine Polizisten. Ihre Aufgaben sind weder die Ahndung von Verstößen gegen die Straßen-verkehrsordnung (StVO), noch das regelnde Eingreifen in den fließenden Verkehr.
Folgendes hat ein Schülerlotse bei seinem Einsatz generell zu beachten:
Er darf nicht regelnd in den Verkehr eingreifen.
Er muss zum Überqueren der Fahrbahn ausreichende Lücken im Verkehrsfluss abwarten.
Er gibt die Absicht, dass Schüler die Fahrbahn überqueren wollen, durch die Winkerkelle rechtzeitig und unmissverständlich bekannt.
Er lässt danach die Schüler möglichst in Gruppen die gesicherte Fahrbahn überqueren.
Sobald die Schüler die Fahrbahn passiert haben, geben die Lotsen diese wieder frei.
*Quelle (Deutsche Verkehrswacht- Leitfaden für Schülerlotsen)